06.11.2026
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt grundsätzlich die Pläne zur Einrichtung einer zentralen europäischen Datenbank zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Der verbesserte Informationsaustausch innerhalb der europäischen Aufsichtsstruktur könne zu einer effizienteren Aufsicht beitragen, heißt es in einer Stellungnahme zu den von der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) vorgeschlagenen technischen Regulierungsstandards.
Positiv bewertet die BStBK insbesondere, dass für den Nichtfinanzsektor teilweise längere Umsetzungsfristen vorgesehen sind und die Meldepflichten differenziert ausgestaltet werden sollen. Zudem begrüßt sie, dass Informationen über Selbstverwaltungseinrichtungen und die von ihnen beaufsichtigten Verpflichteten grundsätzlich über die zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden an die AMLA übermittelt werden sollen.
Gleichzeitig meldet die Kammer erheblichen Änderungsbedarf an. Kritisch sieht sie vor allem die geplante Detailtiefe der zu meldenden Daten über einzelne Verpflichtete, den Umfang der Berichterstattung zu Aufsichts- und Sanktionsmaßnahmen sowie die vorgesehenen Anforderungen zu Personal-, Ressourcen- und IT-Strukturen.
Nach Auffassung der BStBK droht eine unverhältnismäßige Ausweitung der Datenerhebung. Die geplanten Regelungen stünden in engem Zusammenhang mit den ebenfalls diskutierten Vorgaben zur aufsichtsrechtlichen Risikobewertung ("RTS Risk"). Die dort erhobenen Daten sollen nach dem aktuellen Entwurf in erheblichem Umfang zusätzlich in die zentrale AML/CFT-Datenbank übernommen werden. Dadurch würden die bereits geäußerten Bedenken hinsichtlich Verhältnismäßigkeit, Datenumfang und Verwaltungsaufwand auf einer weiteren Ebene fortgeschrieben.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 03.11.2026