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02.11.2026

Industriegebiet: Cannabis-Club erhält keine Baugenehmigung

Eine Cannabis-Anbauvereinigung hat keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung für ihren geplanten Anbaubetrieb in einem Industriegebiet. Das Verwaltungsgericht (VG) wies die Klage eines Vereins aus dem Landkreis Main-Spessart ab.

Der Verein verfügte zwar bereits über eine Erlaubnis nach dem Konsumcannabisgesetz zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und zur Weitergabe von Cannabis an seine Mitglieder. Für die geplante Anlage in Gemünden am Main, die vor allem der Aufzucht, Pflege, Ernte und Trocknung der Pflanzen dienen sollte, fehlte jedoch die baurechtliche Zulässigkeit.

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der Cannabis-Anbauvereinigung nicht um einen Gewerbebetrieb im Sinne der Baunutzungsverordnung. Ausschlaggebend sei, dass dem Verein die erforderliche Gewinnerzielungsabsicht fehle. Auch eine ausnahmsweise Zulassung komme nicht in Betracht, da die Anbauvereinigung weder eine kulturelle noch eine soziale Einrichtung darstelle.

Zudem scheiterte der Verein mit dem Einwand, der zugrunde liegende Bebauungsplan sei unwirksam geworden. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans lehnte das VG ebenfalls ab, weil dadurch die grundlegende städtebauliche Planung für das Industriegebiet berührt würde.

Das Gericht betonte allerdings, dass die Entscheidung keine grundsätzliche Aussage über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Cannabis-Anbauvereinigungen in anderen Baugebieten trifft.

Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 24.09.2026, W 5 K 26.42