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29.10.2026

Millionenschwere Umsatzsteuerhinterziehung: Haftstrafen nach großangelegtem Betrug mit Scheinrechnungen

Das Landgericht (LG) Kaiserslautern hat in einem Verfahren wegen systematischer Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung drei Personen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Dies teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz mit.

Der Hauptbeschuldigte, der als faktischer Geschäftsführer dreier Baufirmen agierte, erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Ihm wurde nachgewiesen, im Zeitraum von 2019 bis Ende 2025 durch den Einsatz von Scheinrechnungen Vorsteuerbeträge in Höhe von insgesamt rund 4,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Ein Mitarbeiter der Buchhaltung wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, ein weiterer Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung.

Als einen wesentlichen Faktor für den Erfolg der Ermittlungen wertet das LfSt die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden. Die Steuerfahndung des Finanzamts Neustadt sei umfangreich an den strafrechtlichen Ermittlungen beteiligt gewesen und habe erheblich zur Aufklärung des Falls beigetragen. Die Ermittlungen, die unter anderem zu Razzien in Ludwigshafen, Frankenthal, Worms und Mannheim führten, hätten ein komplexes System zur Verschleierung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung aufgedeckt. Der Hauptbeschuldigte habe Scheinrechnungen in die Buchhaltungen der Firmen eingebracht, um Betriebsausgaben vorzuspiegeln und unberechtigte Vorsteuerbeträge geltend zu machen. Zudem seien Scheinrechnungen an zahlreiche Käufer vertrieben und über so genannte Kickback-Zahlungen rückabgewickelt worden. Um die notwendigen Barmittel zu beschaffen, seien in rund 1.000 Fällen gefälschte Barschecks eingesetzt worden, was zur Verurteilung wegen Urkundenfälschung geführt habe. Die Ermittlungen dauern laut LfSt in weiteren Punkten noch an.

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 26.10.2026