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29.10.2026

Zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung wegen schwerer Sexualstraftaten

Ein 69-Jähriger muss wegen 22 schwerer Vergewaltigungen an 14 Frauen zu zwölf Jahre in Haft. Das Landgericht (LG) Berlin I hat zudem die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Gerichts lernte der Mann seine späteren Opfer zwischen 2016 und 2022 über Internetplattformen kennen, verabreichte ihnen bei Treffen in seiner Wohnung heimlich sedierende Substanzen und nutzte deren Benommenheit oder Bewusstlosigkeit für ungeschützten Geschlechtsverkehr aus.

Die Strafkammer wertete die Taten jeweils zugleich als gefährliche Körperverletzung. Die Frauen hätten sich durch die verabreichten Mittel in abstrakter Lebensgefahr befunden. Besonders belastend fiel ins Gewicht, dass der Angeklagte die Übergriffe aus verschiedenen Perspektiven filmte und die Aufnahmen systematisch archivierte. In neun noch nicht verjährten Fällen wurde er deshalb zusätzlich wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verurteilt.

Nach Überzeugung des LG handelte der Mann aus einem Bedürfnis heraus, Macht über seine Opfer auszuüben. Er habe sich ihnen als sympathischer und vertrauenswürdiger Mann präsentiert und dabei unter anderem falsche Angaben zu seinem Beruf gemacht. Von Beginn an sei es darauf angelegt gewesen, die Frauen "chemisch zu unterwerfen" und sie wie "Gegenstände" zu behandeln. Zwar stellten die Richter eine sexuelle Präferenzstörung fest, sahen seine Schuldfähigkeit jedoch nicht eingeschränkt.

Wegen der Vielzahl und Schwere der Taten sowie einer weiterhin bestehenden Gefährlichkeit ordnete das Gericht neben der Freiheitsstrafe die Sicherungsverwahrung an. Nach Auffassung der Kammer besteht die Gefahr, dass der Verurteilte auch nach Verbüßung der Haft erneut vergleichbare Straftaten begehen könnte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte kann Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Landgericht Berlin I, Urteil vom 28.10.2026, 501 KLs 14/26