27.10.2026
Die Bundesregierung will den Wohnungsbau durch einfachere Standards günstiger machen. Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der rechtssicheres Bauen nach dem so genannten Gebäudetyp E ermöglichen soll. Ziel ist es, auf bestimmte Komfortstandards zu verzichten, ohne Abstriche bei Sicherheit oder Wohngesundheit zu machen.
Kern des Entwurfs ist eine freiwillige Vereinbarungsmöglichkeit im Bauvertragsrecht: Bauherren und Unternehmen sollen künftig den neuen "Gebäudetyp-E-Basisstandard" wählen können. In diesem Fall genügt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, etwa zu Brandschutz, Statik oder Belichtung. Darüberhinausgehende Standards, etwa aus DIN-Normen, müssten nur dann eingehalten werden, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Nach Angaben des BMJV zeigen Pilotprojekte, dass sich die Baukosten auf diese Weise um rund zehn bis 15 Prozent senken lassen. Zudem sollen Abweichungen von üblichen Baustandards künftig leichter möglich sein. Dafür soll beim Gebäudetyp E grundsätzlich ein Hinweis in Textform, etwa per E-Mail, ausreichen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einer Chance für einen "echten Befreiungsschlag" auf dem Weg zu mehr bezahlbarem Wohnraum. Bauministerin Verena Hubertz (ebenfalls SPD) betonte, jeder eingesparte Euro bei überflüssigen Standards komme dem Wohnungsbau zugute.
Der Referentenentwurf wurde an Länder und Verbände verschickt. Stellungnahmen können bis zum 09.11.2026 abgegeben werden.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 26.10.2026