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29.09.2026

Ersatzpflanzungen: Uli Hoeneß gewinnt Nachbarschaftsstreit

Uli Hoeneß und seine Ehefrau haben sich in einem Nachbarschaftsstreit um neu gepflanzte Bäume vor dem Landgericht (LG) München II durchgesetzt. Das Gericht wies die Anträge einer Nachbarin ab, die die Entfernung zweier Linden sowie weitere Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück der Eheleute Hoeneß verhindern wollte.

Die Nachbarin berief sich auf eine seit 1975 bestehende Grunddienstbarkeit, die in einem bestimmten Bereich des Grundstücks Bebauungen und Bepflanzungen untersagt. Die im Frühjahr 2026 als Ersatz für einen beschädigten Ahorn gepflanzten Linden befinden sich nach ihrer Auffassung innerhalb dieser Verbotsfläche. Zudem beeinträchtigten sie ihre Aussicht.

Das LG folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Nachbarin habe im Eilverfahren nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Bäume tatsächlich in dem von der Dienstbarkeit erfassten Bereich stehen. Die vorgelegten Fotos und Kartenauszüge überzeugten das VG nicht. Aufgrund möglicher Ungenauigkeiten bei der Vermessung könne nicht ausgeschlossen werden, dass bereits geringfügige Abweichungen die von der Nachbarin ermittelten Ergebnisse verfälscht hätten.

Damit scheiterte sowohl ihr Antrag auf Beseitigung der beiden Linden als auch das Begehren, weitere Ersatzpflanzungen zu untersagen. Die Kosten des Verfahrens muss die Nachbarin tragen.

Die Entscheidung erging im einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem das Gericht die Sach- und Rechtslage nur summarisch prüft. Über die Frage, ob die Bäume tatsächlich gegen die Grunddienstbarkeit verstoßen, wurde damit noch nicht abschließend entschieden. Ein Hauptsacheverfahren ist derzeit nicht anhängig. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Landgericht München II, Urteil vom 24.09.2026, 12 O 2338/26, nicht rechtskräftig