18.09.2026
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Mitglieder der Ultra-Gruppierung "Starke Jugend" bestätigt. Die Nachwuchsgruppe von Fußballfans sei zutreffend als kriminelle Vereinigung eingestuft worden, die auf schwere Straftaten wie Raub, räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung ausgerichtet gewesen sei.
Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) Dresden war die Gruppe zunächst als Zusammenschluss junger Ultra-Fans gegründet worden. Spätestens ab 2022 verfolgten ihre Mitglieder jedoch das Ziel, das Umfeld ihres Vereins zu dominieren und Anhänger rivalisierender Klubs einzuschüchtern oder zu vertreiben. Dabei gehörten organisierte Schlägereien sowie die gewaltsame Wegnahme von Fanartikeln wie Schals und Trikots zum Konzept.
Die Gruppe trat konspirativ auf, kommunizierte über soziale Medien, organisierte regelmäßige Treffen und Kampfsporttrainings und verfügte über eine eigene Wohnung als Treffpunkt. Für Aktionen wurden einheitliche Kleidung, Vermummung und teils auch Schlagwerkzeuge vereinbart. Mehrere Opfer wurden bei den Überfällen teils erheblich verletzt.
Der BGH bestätigte nun die Bewertung des LG, wonach es sich bei der "Starken Jugend" um eine auf besonders schwere Straftaten gerichtete kriminelle Vereinigung handelte. Die Revisionen der beiden Angeklagten blieben damit erfolglos. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.07.2026, 3 StR 591/25