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08.09.2026

Lohnsteuerhilfevereine: Dürfen seit September umfassender beraten

 

Mit der Reform des Steuerberatungsgesetzes haben Lohnsteuerhilfevereine mehr Beratungsbefugnisse. Seit dem 01.09.2026 können diese ihre Mitglieder auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung umfassender unterstützen.

Wie die Bundesregierung ausführt, bedeutet das für Vermieter mehr Auswahl bei der steuerlichen Beratung. Die bislang geltenden Einnahmengrenzen von 18.000 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung entfallen ersatzlos. Dadurch könnten Lohnsteuerhilfevereine künftig deutlich mehr Mitglieder in entsprechenden Steuerangelegenheiten beraten.

Nach Angaben der Bundesregierung soll die Reform die Steuerberatung für Bürger flexibler gestalten und zugleich Bürokratie abbauen.

Bundesregierung, PM vom 28.08.2026