31.08.2026
Die Brüder eines 2022 bei einem Polizeieinsatz getöteten Ausländers haben nach Abschluss des Strafverfahrens keinen Anspruch auf eine weitere Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnisse. Das hat das Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschieden. Die beiden Männer waren 2024 aus humanitären Gründen eingereist, um als Nebenkläger am Strafprozess teilzunehmen.
Nach Auffassung des Gerichts ist der Zweck ihres Aufenthalts mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens entfallen. Zwar bestehe weiterhin ein öffentliches Interesse an der gesellschaftlichen Aufarbeitung des Falls. Hierfür sei ihre Anwesenheit in Deutschland jedoch nicht erforderlich. Das gelte auch für die Mitwirkung an einem geplanten Dokumentarfilm.
Eine Verlängerung komme zudem nicht wegen einer außergewöhnlichen Härte in Betracht. Die Brüder seien aufgrund ihres von Anfang an befristeten Aufenthalts nicht in vergleichbarer Weise in Deutschland verwurzelt wie dauerhaft hier lebende Personen. Dass der Fall in verschiedener, auch emotionaler, Hinsicht außergewöhnlich ist, begründe gleichwohl nicht, dass gerade das Verlassen des Bundesgebietes eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Auch die breite politische und gesellschaftliche Unterstützung begründe keinen gesetzlichen Anspruch auf einen weiteren Aufenthalt.
Die Stadt Dortmund hatte die Verlängerungsanträge im März 2026 abgelehnt, die Ausreise angeordnet und für den Fall der Nichtausreise die Abschiebung angedroht. Gegen die Eilbeschlüsse können die Antragsteller noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 27.08.2026, 16 L 685/26 und 16 L 686/26, nicht rechtskräftig