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09.07.2026

Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen EU-Staaten: Deutschland, Frankreich und Italien müssen ihre Besteuerungsvorschriften angleichen

Deutschland, Frankreich und Italien habe ihre Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten nicht mit der Mutter-Tochter-Richtlinie in Einklang gebracht – und sehen sich deswegen jetzt Vertragsverletzungsverfahren ausgesetzt.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen die drei Mitgliedstaaten Aufforderungsschreiben zu versenden. Die deutschen, französischen und italienischen Steuervorschriften führen ihrer Ansicht nach zu einer Fragmentierung des in der Richtlinie festgelegten gemeinsamen Steuersystems für Mutter- und Tochtergesellschaften. Denn sie besteuerten Dividenden, die eine Muttergesellschaft von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften erhält, mehrfach über das in der Richtlinie erlaubte Maß hinaus. Dies wirke sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Investitionen von mittleren und größeren Unternehmen im gesamten Binnenmarkt aus, kritisiert die EU-Kommission.

Die drei Mitgliedstaaten müssen nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen der Kommission reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das jeweilige Land zu richten.

Europäische Kommission, PM vom 08.07.2026