Zurück

08.07.2026

Öffentliche Bibliotheken: Dürfen zukünftig sonntags öffnen

Öffentliche Bibliotheken sollen künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Das hat der Koalitionsausschuss beschlossen, der Bibliotheken damit anderen Kulturorten wie Konzerthäusern, Theatern, Kinos und Museen gleichstellen will.

Mit der geplanten Neuregelung setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Sie will damit der gewandelten Rolle öffentlicher Bibliotheken Rechnung tragen: Bibliotheken seien heute nicht nur Ausleihstellen, sondern Treffpunkte. Hier kämen Menschen zum Lernen, Lesen und Arbeiten, für kulturelle Veranstaltungen, Austausch und gemeinsames Erleben zusammen. Als so genannte dritte Orte zwischen dem Zuhause und dem Arbeitsplatz leisten sie aus Sicht der Regierung einen wichtigen Beitrag zu Bildung, Kultur und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Dieses Angebot liege im besonderen öffentlichen Interesse und solle künftig auch sonntags mehr Menschen offenstehen können.

Der Schutz der Arbeitnehmer sieht die Bundesregierung dadurch gewährleistet, dass Bibliotheken unter Einbeziehung der örtlichen Personalvertretungen selbst über die Öffnung an Sonn- und Feiertagen entscheiden können. Somit bekämen Öffentliche Bibliotheken bundesweit größere Spielräume, ihre Angebote an den Bedürfnissen ihrer Besucher auszurichten.

Bundesregierung, PM vom 02.07.2026