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21.05.2026

Femizid: Mecklenburg-Vorpommern fordert Aufnahme als Mordmerkmal

Mecklenburg-Vorpommern will in den Bundesrat eine Initiative einbringen, Femizid als Mordmerkmal in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.

"Wir brauchen eine gesetzliche Klarstellung", sagte Landesjustizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke). Wenn Frauen getötet würden, weil sie sich trennen wollten, weil sie widersprachen oder selbstbestimmt leben wollten, dann müsse das Strafrecht diese Tatmotive als besonders verwerflich erfassen. Das Strafrecht dürfe diese Motivlage nicht länger im Ungefähren lassen.

"Trennungstötungen weisen regelmäßig einen geschlechtsspezifischen Hintergrund auf und sind als Femizide einzuordnen. Geschlechtsbezogene Tatmotive müssen darum im Mordtatbestand ausdrücklich berücksichtigt werden. Wir als Landesregierung bringen daher eine Bundesratsinitiative auf den Weg mit dem Ziel, das Strafrecht zu ändern. Diesen Auftrag hat uns der Landtag in der letzten Sitzung mitgegeben", so Bernhardt.

Die Zahlen seien erschreckend und veränderten sich nicht: Nahezu täglich werde eine Frau oder ein Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts. Über die Hälfte der weiblichen Opfer sei im sozialen Umfeld getötet worden, mehr als ein Drittel durch den aktuellen oder früheren Partner, die ganz überwiegend männlich seien. Diesen Verbrechen gingen Besitzdenken, Kontrolle und patriarchale Vorstellungen voraus. Sie entstünden dort, wo Männer den Verlust von Macht und Verfügung über eine Frau nicht akzeptieren. "Wenn das Strafrecht diese Verbrechen klar benennt, sende das ein Signal an die Justiz, an die Gesellschaft und an potenzielle Täter und Täterinnen", so die Justiz- und Gleichstellungsministerin weiter.

Mit der Entschließung werde die Bundesregierung aufgefordert, das Strafgesetzbuch zu überprüfen. Im Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB) solle sichergestellt werden, dass geschlechtsbezogene Tatmotive, insbesondere Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit sowie patriarchale Herrschafts- und Besitzansprüche gesetzlich klarer erfasst und tatbestandlich präzisiert werden.

Regierung Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 19.05.2026