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20.05.2026

Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung

Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigten. Seit Anfang 2025 dürfen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion jedoch nicht mehr anwenden.

Doch laut Lohnsteuerhilfe Bayern ist der Steuervorteil nicht verloren. Er könne noch über die Steuererklärung erwirkt werden. Für viele Betroffene bedeute das eines: Sie müssten Geduld haben und viele Monate auf ihr Geld warten. Doch die Wartezeit sei vorbei, wenn die Steuererklärung für 2025 eingereicht werde.

Die Idee hinter der Fünftelregelung ist laut Lohnsteuerhilfe so einfach wie sinnvoll. Abfindungen fielen in der Regel einmalig an und könnten sehr hoch sein. Wird die Abfindung auf das normale Jahresgehalt aufgerechnet, rutschten Steuerpflichtige in einen deutlich höheren Steuersatz. Genau hier setze die Regelung an. Rechnerisch werde die Abfindung so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt werden. Dadurch werde die Steuerprogression abgeflacht. Die Differenz zur regulären Versteuerung entspreche der Steuerentlastung. Tatsächlich werde die Abfindung nicht über fünf Jahre versteuert, sondern einmalig.

Durch das Wachstumschancengesetz sei die Fünftelregelung selbst nicht geändert worden, aber der Weg dorthin, erklärt die Lohnsteuerhilfe. Während der Vorteil früher sofort bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber gewirkt habe, verzögere er sich heute um Monate, da er nur noch nachträglich greife. Die Abfindung werde zunächst komplett versteuert, als wäre sie ein regulärer Arbeitslohn. Die Anwendung der Fünftelregelung und die damit einhergehende Entlastung könnten nun erst im Folgejahr mit der Steuererklärung beantragt werden, sofern es sich um eine geballte Einmalzahlung handelt. Damit seien Betroffene jetzt selbst in der Pflicht.

Arbeitnehmende, die eine Abfindung erhalten haben, müssten sich jetzt erst mal in Geduld üben und dann auch noch selbst darum kümmern. Die Steuererklärung sei dabei nicht länger ausschließlich eine lästige Pflicht, sondern die einzige Chance, sich die Steuerersparnis zu sichern. Ohne Antrag bleibe der Steuervorteil ungenutzt. Die Steuererklärung sei somit ein wirksames Instrument gegen steuerliche Mehrbelastungen, insbesondere bei Abfindungen. Wer von der Fünftelregelung profitieren will, könne jetzt für das Arbeitsjahr 2025 die Steuererklärung erstellen und einreichen. Je früher die Steuererklärung erledigt sei, desto zeitnaher fließe das Geld zurück, gibt die Lohnsteuerhilfe zu bedenken.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 19.05.2026