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18.05.2026

Im Kabinett beschlossen: Schärferes Recht gegen heimliche Betäubung

Die Bundesregierung hat ein Vorhaben beim Kampf gegen sexualisierte Gewalt und Gewalt gegen Frauen auf den Weg gebracht: Der Einsatz von K.-o.-Tropfen soll härter bestraft werden. Dazu hat die Regierung Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) beschlossen.

Härter bestraft werden sollen nicht nur Taten unter Einsatz von K.-o.-Tropfen, sondern auch sämtlicher gefährlicher Mittel, die der Täter bei der Tat verwendet. Der Einsatz von K.-o.-Tropfen sei besonders perfide und hinterhältig sowie für die Opfer sehr gefährlich, erläutert die Regierung. Die Nachwirkungen könnten weitreichend sein: Betroffene litten meist lange an körperlichen oder psychischen Folgen. 

Der Einsatz von K.-o.-Tropfen oder sämtlicher gefährlicher Mittel soll nunmehr als besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubs gewertet werden. Die Mindestfreiheitsstrafe soll sich von drei auf fünf Jahre erhöhen.

Bundesregierung, PM vom 13.05.2026