30.04.2026
Am 20.04.2026 kam der Steuerrechtsausschuss des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) zu seiner ersten Jahressitzung zusammen. Neben der aktuellen Dynamik rund um das Energie-Sofortprogramm, die Entlastungsprämie und eine mögliche "große" Einkommensteuerreform diskutierte das Gremium auch weitere Vorhaben des Gesetzgebers.
Nach Angaben des DStV lag ein Schwerpunkt der Beratungen auf den bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigten Maßnahmen rund um Kasse und Zahlungsverkehr. Vor dem Hintergrund des Anfang 2026 veröffentlichten BMF-Berichts zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen habe der Ausschuss die Pläne für eine Registrierkassenpflicht ab 01.01.2027 bei einem jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Euro, eine Abschaffung der Belegausgabepflicht und eine Pflicht für eine digitale Zahlungsoption in Augenschein genommen.
Insbesondere eine mögliche Ausweitung des Mitteilungsverfahrens nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung, etwa um die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), habe der Ausschuss kritisch bewertet. Aus seiner Sicht könnten und sollten an dieser Stelle stattdessen besser praxistaugliche Ansätze wie das Once-Only-Prinzip in die Umsetzung einfließen. Laut DStV bedeutet das: Die Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen – wie beispielsweise die W IdNr. –, sollten nicht zusätzlich durch den Steuerpflichtigen beziehungsweise seinen steuerlichen Berater gemeldet werden müssen.
Auch mit Blick auf die geplante Registrierkassenpflicht sei sich das Gremium einig gewesen: Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen müssten mitgedacht und die Umsatzgrenze praxisnah festgelegt werden.
Ein weiteres zentrales Thema sei die Einführung der E-Rechnung gewesen. Der Ausschuss habe sich mit dem aktuellen Umsetzungsstand bei den Mandanten und in den Kanzleien befasst. Auch habe er erste Praxiserfahrungen sowie Herausforderungen diskutiert, die sich bei der Einführung ergeben. Dabei habe sich erneut gezeigt, dass der erfolgreiche Roll-out nicht nur klare rechtliche Vorgaben, sondern auch praktikable technische Systeme und klare Prozesse erfordert. Um diese einzuführen und zu entwickeln, sei eine frühzeitige Beschäftigung der Unternehmen und deren steuerlicher Berater mit dem Thema ratsam.
Daneben seien im Ausschuss zahlreiche weitere aktuelle steuerpolitische Vorhaben diskutiert worden, etwa die Reformüberlegungen der umsatzsteuerlichen Organschaft und der Einführung digitaler Steuerbescheide, die auf der Zielgeraden befindlichen Neuerungen im Grunderwerbsteuergesetz sowie das geplante Jahressteuergesetz 2026.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 29.04.2026