28.04.2026
Sie hatten Deutschlands Regierung stürzen und auf dem Weg dorthin den damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach entführen wollen. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilte fünf Rädelsführer der so genannten Kaiserreichsgruppe dafür zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und acht Jahren. Vier der fünf Angeklagten legten Revision ein – und scheiterten damit.
Der BGH hat die Verurteilungen bestätigt, weil er keine Rechtsfehler zum Nachteil der Revisionsführer erkennen konnte. Das Urteil des OLG Koblenz ist damit nun insgesamt rechtskräftig.
Wie die Koblenzer Richter festgestellt hatten, lehnten die Angeklagten, die alle der Reichsbürger-Szene angehörten, die Staats- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Sie wollten diese mit Gewalt überwinden und eine neue Regierung errichten. Dabei nahmen sie an, die Reichsverfassung von 1871 gelte fort, weshalb diese die Basis für ein wiedererrichtetes Deutsches Reich sein sollte.
Der geplante Umsturz sollte durch verschiedene Aktionen im Mai 2022 bewirkt werden. Zunächst sollte eine Versammlung zur Absetzung der Bundesregierung abgehalten und sodann im Fernsehen verkündet werden. Parallel dazu sollte Karl Lauterbach, der damals Bundesgesundheitsminister war, gewaltsam entführt werden, um so die Wirkmacht der neuen Regierung zu verdeutlichen. Flankierend sollte durch eine Sprengung von Strommasten ein mehrwöchiger bundesweiter Stromausfall herbeigeführt werden, um die Bevölkerung unter Druck zu setzen. Doch zu all dem kam es nicht. Die Vereinigung wurde Mitte April 2022 durch die Polizei zerschlagen.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.04.2026, 3 StR 7/26