13.03.2026
Pauschalurlauber sollen EU-weit besser geschützt werden. Das Europäische Parlament hat dazu am 12.03.2026 eine aktualisierte Richtlinie angenommen. Darin wird der Begriff der Pauschalreise präzisiert. Außerdem werden die Regeln für die Verwendung von Gutscheinen und die Bedingungen festgelegt, unter denen Kunden ihre Reise kostenlos stornieren können.
Die neuen Vorschriften präzisieren, welche Kombinationen von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellen. Dies soll in erster Linie davon abhängen, wann und wie die Kombination von Dienstleistungen gebucht wird. Ermöglichen verknüpfte Buchungsverfahren bei einem Online-Kauf, Dienstleistungen unterschiedlicher Unternehmen zu kombinieren, so gelten diese beispielsweise als Pauschalreise, wenn der erste Unternehmer die personenbezogenen Daten des Reisenden an die anderen Unternehmer übermittelt und der Vertrag über alle Dienstleistungen innerhalb von 24 Stunden geschlossen wird.
Mit der aktualisierten Richtlinie werden Vorschriften für die Verwendung von Gutscheinen eingeführt, die vor allem während der Corona-Pandemie weit verbreitet waren. Verbraucher sollen das Recht haben, einen Gutschein abzulehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung zu beantragen. Gutscheine sollen eine maximale Gültigkeit von zwölf Monaten haben und Kunden einen Anspruch auf eine Rückerstattung für vollständig oder teilweise nicht verwendete und abgelaufene Gutscheine.
Nach den geltenden Regeln können Kunden ihre Reisepläne ohne Stornogebühren oder Strafen stornieren, wenn am Reiseziel unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten. Das soll nun auf unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse ausgeweitet werden, die sowohl am Abfahrtsort eintreten als auch die Reise erheblich beeinflussen können. Die Feststellung, ob die Umstände schwerwiegend genug sind, um eine kostenlose Stornierung zu rechtfertigen, soll von Fall zu Fall erfolgen. Offizielle Reiseempfehlungen sollen hierfür als Anhaltspunkte dienen.
Wenn sie eine Beschwerde über eine Dienstleistung erhalten, sollen Reiseveranstalter eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen einreichen und sich innerhalb von 60 Tagen rückmelden müssen. Wenn der Reiseveranstalter in Konkurs geht, sollen Kunden ihr Geld für stornierte Dienstleistungen innerhalb von sechs Monaten (neun Monate bei sehr komplexen Konkursen) aus der Insolvenzgarantie zurückerstattet bekommen. Die standardmäßige 14-Tage-Frist für Rückerstattungen bei Reisestornierung soll unverändert bleiben.
Die aktualisierte Richtlinie wurde bereits mit den Mitgliedstaaten abgestimmt. Der Rat muss sie nun noch annehmen. Sodann kann der Text im Amtsblatt veröffentlicht werden und die neuen Regeln können in Kraft treten. Die EU-Mitgliedstaaten haben ab Inkrafttreten 28 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, und weitere sechs Monate, um mit der Anwendung der neuen Bestimmungen zu beginnen.
Europäisches Parlament, PM vom 12.03.2026