12.03.2026
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich einzuleiten, weil das Land die ordnungsgemäße Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie (RL 2011/96/EU) in nationales Recht versäumt hat.
Die Richtlinie sieht vor, dass keine Quellensteuern erhoben werden, wenn eine Tochtergesellschaft ihre Gewinne an ihre Muttergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat ausschüttet, und dass diese Gewinne auch auf Ebene der Muttergesellschaft nicht erneut besteuert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass dieselben Gewinne nur einmal im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft besteuert werden und dass europäische Unternehmen nicht doppelt besteuert werden, wenn sie im Binnenmarkt tätig sind. Dies sei für ihre Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung, so die Kommission.
Frankreich befreie jedoch nur dann die von einer französischen Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat ausgeschütteten Gewinne von der Quellensteuer, wenn sich der "Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung" der Muttergesellschaft in einem Mitgliedstaat befindet. Nach der Mutter-Tochter-Richtlinie sei eine Muttergesellschaft jedes Unternehmen, das nach den Steuergesetzen des betreffenden Mitgliedstaats als in diesem Staat steuerlich ansässig gilt. Frankreich sei nicht berechtigt, einseitig eigene Kriterien auf ausländische Muttergesellschaften anzuwenden, um deren Status anzufechten und ihnen die Steuervorteile nach der Richtlinie zu verweigern, indem es eine Quellensteuer auf Übertragungen von einer französischen Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhebt.
Die Kommission richtet daher ein Aufforderungsschreiben an Frankreich, das nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen der Kommission reagieren muss. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land zu richten.
Europäische Kommission, PM vom 11.03.2026