Zurück

05.02.2026

Wegen "Business-Tools": Meta-Konzern muss Instagram-Nutzer Schadensersatz leisten

Der Meta-Konzern hat mit seinen so genannten Business-Tools gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verstoßen, weil er Daten von Nutzern seines sozialen Netzwerks Instagram weiterverarbeitet hat, ohne die Einwilligung der Betroffenen eingeholt zu haben. Er muss den Nutzern nun jeweils 1.500 Euro immateriellen Schadensersatz leisten; auch darf er die gewonnenen personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeiten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in vier ersten Parallelverfahren entschieden.

Bei den "Business-Tools" handelt sich um Programmschnittstellen, die der Meta-Konzern Unternehmen zur Installation auf deren Webseiten anbietet. Sie dienen dazu, personenbezogene Daten der Webseitennutzer zu sammeln, die die Unternehmen dann mit dem Meta-Konzern teilen.

Das OLG hat sich in den entschiedenen Verfahren die Überzeugung verschafft, dass hierzu die zu einer Datenverarbeitung erforderlichen Einwilligungserklärungen der Nutzer nicht vorgelegen haben. Meta könne sich hierfür auch nicht auf einen weiteren der nach der DS-GVO möglichen Rechtfertigungsgründe berufen.

Durch eine solche Verarbeitung personenbezogener Daten entstehe ein Kontrollverlust, der bei betroffenen Nutzern ein Gefühl der umfassenden Überwachung hervorrufen könne. Dies rechtfertige es, einen immateriellen Schadensersatz auf der Grundlage von Artikel 82 DS-GVO auch dann zuzusprechen, wenn der einzelne Nutzer hierdurch keine psychische Beeinträchtigung erlitten habe. Nicht erforderlich sei es hierfür, dass der Nutzer nachweist, Webseiten besucht zu haben, die seine personenbezogenen Daten mit Hilfe dieser Business Tools an den Meta-Konzern weiterleiten.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Urteile sind damit rechtskräftig.

Oberlandesgericht Dresden, Urteile vom 03.02.2026, rechtskräftig