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08.12.2025

Globale Mindeststeuer: Unionsländer fordern Aussetzung

Die Finanzminister der unionsgeführten Länder haben am 04.12.2025 im Finanzausschuss des Bundesrates eine gemeinsame Protokollerklärung abgegeben, mit der sie die vorübergehende Aussetzung der globalen Mindeststeuer fordern.

Durch die globale Mindestbesteuerung soll laut Finanzministerium Hessen sichergestellt werden, dass Unternehmensgewinne weltweit mit mindestens 15 Prozent besteuert werden. Durch sie sollen Gewinnverlagerungen in so genannte Steueroasen verhindert werden. Wenn ein Staat niedriger besteuert als 15 Prozent, erfolge eine Nachversteuerung durch die anderen Staaten.

Ursprünglich hätten sich rund 140 Staaten zur globalen Mindeststeuer bekannt. Tatsächlich hätten aber nur etwa 40 Staaten die Mindeststeuer teilweise oder vollständig umgesetzt. Dazu gehörten die 27 Mitgliedstaaten der EU, wobei selbst innerhalb der EU kleinere Staaten erst 2030 zur Anwendung verpflichtet sind.

Demgegenüber setzten unter anderem die USA die Mindeststeuer derzeit nicht um. Unter den BRICS-Staaten sei nur Brasilien Befürworter der Grundidee. Dies zeigt nach Ansicht der Finanzminister der unionsgeführten Länder, dass noch grundlegende Anpassungen nötig seien. Rechtsfragen müssten zügig geklärt werden. Die Mindestbesteuerung finde erstmals für Jahre ab 2024 Anwendung. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ende am 30.06.2026.

Finanzministerium Hessen, PM vom 04.12.2025